Rücktritt am Verwaltungsgericht von Graubünden

Am Verwaltungsgericht von Graubünden hat ein ausserordentlicher Richter seinen Rücktritt per Ende November 2023 erklärt.

Grund ist die Verlegung seines Wohnsitzes in einen Nachbarkanton.

Gemäss Gerichtsorganisationsgesetz (Art. 23 Abs. 2) gilt für Richterinnen und Richter eine Wohnsitzpflicht im Kanton Graubünden, weshalb ein Wohnsitz ausserhalb des Kantons Graubünden nicht mit dem Richteramt vereinbar ist.

Die Justizkommission bedauert diesen Umstand und wird dem Verwaltungsgericht so rasch wie möglich eine neue ausserordentliche Richterin oder einen neuen ausserordentlichen Richter, befristet bis Ende 2024, zuwählen.

 

Quelle: Kanton Graubünden
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