Chur GR: Parkschaden verursacht? Zettel reicht nicht – richtiges Verhalten ist Pflicht
Bei einem Parkschaden einfach einen Zettel mit der Telefonnummer unter den Scheibenwischer zu klemmen, ist nicht genug.
Die Kantonspolizei Graubünden klärt auf: Wer so handelt, riskiert eine Anzeige wegen pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall.
Parkschäden passieren schnell – beim Ein- oder Ausparken gestreift, beim Rangieren zu nah gekommen. Doch was viele nicht wissen: Wer nur einen handgeschriebenen Zettel mit Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlässt, macht sich strafbar.
Ramona von der Kantonspolizei Graubünden erklärt in einem aktuellen Video, wie es richtig geht. Kurz gesagt: In solchen Fällen seid ihr verpflichtet, entweder den Halter direkt zu kontaktieren oder die Polizei zu informieren.
Das Gesetz sieht vor, dass sich Verursachende eines Unfalls sofort um die Schadensmeldung kümmern müssen.
Wird der Halter oder die Polizei nicht verständigt, kann dies als pflichtwidriges Verhalten gewertet und mit einer Busse oder gar einem Strafverfahren geahndet werden.
Die Kantonspolizei Graubünden appelliert deshalb an alle Fahrzeuglenkenden: Wer einen Parkschaden verursacht, sollte unverzüglich die Polizei informieren, vor Ort bleiben – und nicht einfach weiterfahren.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
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